AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltung und Vertragsabschlüsse

Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Airportvalet24 gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Airportvalet24 nicht an, es sei denn, Airportvalet24 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Airportvalet24 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Airportvalet24 sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Airportvalet24 die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Airportvalet24 und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Airportvalet24 sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

2. Mietvertrag, Valet Service

Airportvalet24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr übergebenes Fahrzeug auf dem von Airprotvalet24 betriebenen Parkplatz (Baugéstraße 2a, 65451 Kelsterbach) gegen Entgelt abzustellen und den von Airportvalet24 eingerichteten Valet-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zu nutzen. Airportvalet24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, das Fahrzeug des Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch kein Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Airportvalet24 keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Fahrzeuge des Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug bei Nutzung des Valet-Service ist ausgeschlossen.

Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Airportvalet24 kommt zwischen dem Kunden und Airportvalet24 ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Airportvalet24 übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Airportvalet24 ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch
des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz zu stellen, es sei denn es handelt sich um eine Dauermiete, so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.

Airportvalet24 steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf  unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des §545 BGB). Airportvalet24 kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine  Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Airportvalet24 bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Airportvalet24 berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Betriebsgelände von Airportvalet24 auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen. Andernfalls wird nach Absprache für eine Überschreitung der Mietzeit Schadenersatz in Höhe von 10,00 Euro pro Tag berechnet werden. Airportvalet24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Airportvalet24 am Flughafen- Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist  Airportvalet24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen, den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 25€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service Airportvalet24 benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten von Airportvalet24 sind von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Da Airportvalet24 mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurt besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen Kilometerzahl auf unserer Website abweichen. Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 40 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.

3. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Airportvalet24 gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Airportvalet24, der
Mitarbeiter der Airportvalet24 und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen
haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Airportvalet24 ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Airportvalet24 ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Airportvalet24 ohne ausdrückliche Zustimmung der Airportvalet24, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind  unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Airportvalet24 berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden  zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Airportvalet24 zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten ist nicht gestattet. Airportvalet24 ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Airportvalet24 im Falle drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr vom Betriebsgelände zu entfernen. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des  Betriebsgeländes der Airportvalet24 besitzt. Auf Verlangen der Airportvalet24, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und  Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Airportvalet24 berechtigt, die Vorlage eines  geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Airportvalet24 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Airportvalet24 ist untersagt. Das  Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

4. Kfz-Dienstleistungen

Airportvalet24 ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Airportvalet24 mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.

2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Airportvalet24 zu zahlen.

– Von Airportvalet24 angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

– Für die von Airportvalet24 angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochener Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Airportvalet24 angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

– Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

– Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Airportvalet24 nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Airportvalet24 verpflichtet.

– Gegen die Ansprüche von Airportvalet24 kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten,  rechtskräftig festgestellt oder von Airportvalet24 anerkannt.

6. Rücktritt

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn 24h vor der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Durch Mitteilung der Stornierung und der den Auftrag bezeichnenden Angaben an:

Airportvalet24
Inh: Mustafa Yurdusev
Baugestraße 2a
65451 Kelsterbach
Tel: +49 174 40 700 80
E-Mail: info[at]airportvalet24.de
(Bitte ersetzen Sie den Einschub “[at]” durch das von Ihrem Email Programm vorgegebene Sonderzeichen, in der Regel “@”.)

Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.

Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Airportvalet24 50% der vereinbarten Entgelt zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass
Airportvalet24 kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt
maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

– Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7. Haftung

Airportvalet24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Airportvalet24 sowie auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Airportvalet24 beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Airportvalet24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

– Airportvalet24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Airportvalet24 schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Airportvalet24 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

– Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

– Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Airportvalet24 ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Airportvalet24 nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Airportvalet24 ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Airportvalet24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).

– Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Airportvalet24 verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

– Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Airportvalet24 ab, soweit Airportvalet24 ein Schaden entstanden ist.

Airportvalet24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Airportvalet24 für Schäden am Fahrzeug, die durch Unwetter, wie Hagelschäden, Tornados, Erdbeben, Flutkatastrophen und jede weitere Umweltkatastrophe entstanden sind.

In keinem Fall haftet Airportvalet24 für den Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Für Schäden, die während der Autofahrt passieren, die der Umwelt zu Schulden kommen, haftet nicht Airportvalet24, wie z.B. Reifenschaden, die durch Nägel oder Steinschlag entstehen.

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Airportvalet24 bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Airportvalet24 haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, insbesondere Bargeld, Banknoten, Urkunden etc, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt,
auch nicht im Valet-Service.

Bei Schäden, die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen
ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers zu agieren.

8. Datenerhebung

Die Verwendung ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

9. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Airportvalet24 in Kelsterbach, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

10. Streitbeilegungsverfahren

Airportvalet24 nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil.